aargau eins A

46 3.2018 aargau eins A «Ich freue mich sehr, dass die Regierung entschieden hat, das erfolgreiche Programm nun auch auf weitere Ins- titutionen auszudehnen», erklärt Eva Roth-Kleiner, die Lei- terin des Freiwilligen-Programms der Abteilung Kultur. Für die Rekrutierung von Freiwilligen für Einsätze in der Kan- tonsbibliothek, dem Kunsthaus Aargau und der Kantonsar- chäologie wird eine eigene Kampagne gestartet. Dabei ist die Ausgestaltung der einzelnen Arbeitseinsätze und Mög- lichkeiten ganz unterschiedlich. Allen gemein ist aber die Intention, sich für die Pflege und Förderung der Kultur im Aargau einzusetzen. FREIWILLIGENARBEIT HAT IHRE EIGENEN GESETZE In der Phase zwei also, die nun gezündet wird, geht es da- rum, Menschen für die Freiwilligen-Arbeit zu gewinnen, gleichzeitig aber auch, die teilnehmenden Institutionen an- zuregen, neue Möglichkeiten und Konzepte zu erarbeiten, die mit den bisherigen Ressourcen nicht umsetzbar gewe- sen wären. Es wird in jeder der drei genannten Institutionen neu einen Freiwilligen-Manager geben, der mit einem Teil- zeitpensum freiwillige Einsätze koordiniert, neue Personen rekrutiert sowie begleitet und zusammen mit den Verant- wortlichen weitere Ideen entwickelt. Schon allein mit der Schaffung dieser neuen Stelle wird klar, dass ein Freiwil- ligen-Programm viel Planung und Koordination braucht, damit es schliesslich auch den gewünschten Erfolg für alle Beteiligten bringt. «Wichtige Erfolgsfaktoren für die Re- krutierung sind beispielsweise die zeitliche oder auch die örtliche Flexibilität», erklärt Eva Roth-Kleiner. Wichtig ist aber auch, dass klar definiert ist, wie die Zuständigkeiten geregelt sind, welche Ansprechpersonen man hat und wie der Einsatz inhaltlich und zeitlich aussehen soll. Wer hier mitmacht, verpflichtet sich für einen begrenzten Zeitraum, und dieses Engagement wird mit einer schriftlichen Verein- barung festgehalten. «Diese Klärung der Rahmenbedingun- gen ist wichtig, um auch die gegenseitige Verbindlichkeit zum Ausdruck zu bringen», so Roth-Kleiner. Beide Partner sollen wissen, was sie voneinander erwarten dürfen. Dazu gehört aber auch die Seite des Gebens. Die Freiwilligen © ullmann.photography

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